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Über uns

Die Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie (KZfSS) wird vom Institut für Soziologie und Sozialpsychologie (ISS) der Universität zu Köln herausgegeben und redaktionell betreut.

 

Die Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie besteht aus

·         den Herausgeberinnen und Herausgebern

·         einem wissenschaftlichen Beirat

·         der Redakteurin oder dem Redakteur

·         den studentischen Hilfskräften der Redaktion und

·         den weiteren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Redaktion

Das Direktorium des ISS beruft auf Vorschlag der amtierenden Herausgeberinnen und Herausgeber geeignete Personen in das Herausgebergremium. Können sich Direktorium und Herausgeberinnen und Herausgeber nicht auf geeignete Personen einigen, beruft der wissenschaftliche Beirat aus den Vorschlägen des Direktoriums und des Herausgebergremiums eine geeignete Person. Die Herausgeberinnen und Herausgeber führen die Geschäfte der KZfSS eigenverantwortlich und sind in herausgeberischen und redaktionellen Fragen nicht an Entscheidungen des Direktoriums gebunden.

Das Herausgebergremium besteht aus drei Personen. Sie werden jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren berufen. Einmalige Wiederberufung ist zulässig.

Eine der Herausgeberinnen oder Herausgeber ist aus dem Kreis der stimmberechtigen Mitglieder des Direktoriums des ISS zu berufen. Endet ihre oder seine hauptamtliche Tätigkeit am Institut oder legt sie oder er die Herausgeberschaft nieder, ist so bald wie möglich eine neue Herausgeberin oder ein neuer Herausgeber aus dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder des ISS-Direktoriums zu berufen. Bis zur Berufung einer neuen Herausgeberin oder eines neuen Herausgebers führt die ausscheidende Herausgeberin oder Herausgeber ihre bzw. seine Tätigkeit kommissarisch fort.

Das Herausgebergremium bildet im Einvernehmen mit dem Direktorium einen wissenschaftlichen Beirat der Zeitschrift. Die  Mitglieder des Beirats werden jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren berufen. Einmalige Wiederberufung ist zulässig. Die Zahl der Mitglieder des Beirats soll die Zahl sechs nicht unterschreiten. Die Aufgabe des wissenschaftlichen Beirats ist die Beratung der Herausgeberinnen und Herausgeber bei allen die Zeitschrift betreffenden wissenschaftlichen Fragen.

Die Redakteurin oder der Redakteur, die studentischen Hilfskräfte und die weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Redaktion werden vom Institut gestellt.